-Büro Berlin - Schöneberg- Rechtsanwalt Christian Auerbach zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Geboren 1965 in Berlin. Im April 1995 erfolgte die Zulassung bei dem Landgericht Berlin als Rechtsanwalt, im Jahr 2000 zusätzlich die Zulassung beim Kammergericht Berlin*.
Bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit anschließendem Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Während der einjährigen Wartezeit auf das Referendariat angestellt im öffentlichen Dienst bei der Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin als beauftragter Rechtspfleger mit Aufgaben der Strafvollstreckung.
Mit Beginn des Referendariats nebentätig als Jurist (freier Mitarbeiter) in dem Rechtsanwaltsbüro Reinhard Amschlers. Seit 1997 Übernahme in gleichberechtigte Partnerschaft (Gündung der Sozietät Amschler & Auerbach).
Bereits zu Referendarzeiten Aufbau und nachfolgend eigenständige Bearbeitung des arbeitsrechtlichen Dezernats. Weitere Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind Zivilrecht, insbesondere Schadensersatz- und Mietrecht, Strafrecht sowie das sich mit dem Arbeitsrecht überschneidende Sozialrecht. Am 1. Dezember 1998 Eröffnung eines zweiten Büro Standortes in Berlin-Marzahn (Gewerbegebiet). Dort von Juni 1999 bis Mai 2001 auch die mietrechtliche Beratung für den Verein: Mietervereinigung Berlin e.V. durchgeführt. Seit 27.Februar 2002 berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Am 1. Juli 2003 Gründung einer Bürogemeinschaft mit der GEMAG Vermögenstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH in Berlin (Niederlassung: Marzahn).
Ab 1. Juli 2007 Wechsel des Standortes von Berlin - Marzahn nach Berlin - Schöneberg.
(*Rechtlicher Hinweis: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft erfolgt die Zulassung nur noch "zur Rechtsanwaltschaft" gemäß § 12 BRAO.)
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